Brandschutz Wartung Bochum: Instandsetzung & Wartungsvertrag

KUBUS übernimmt die regelmäßige Wartung Ihrer Brandschutzanlagen – überwacht Termine, dokumentiert den Zustand und hält Ihre Anlagen dauerhaft einsatzbereit.

Brandschutzwartung: Ihre Vorteile

Terminüberwachung inklusive

KUBUS überwacht alle Wartungsfristen und erinnert Sie rechtzeitig – kein Aufwand für Sie.

Alle Anlagentypen

RWA, Rauchabzugsanlagen, Feststellanlagen, Notbeleuchtung, Blitzschutz.

Rechtssicher dokumentiert

Wartungsnachweis nach jeder Inspektion – zur Vorlage bei Versicherung und Bauaufsicht.

Wartungsleistungen für Brandschutzanlagen im Ruhrgebiet

Brandschutzanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Das KUBUS-Team bietet Wartung und Instandsetzung für alle wesentlichen Brandschutzeinrichtungen an.

Nach einer Ortsbesichtigung erstellt KUBUS ein maßgeschneidertes Wartungsangebot. Mit einem Wartungsvertrag übernimmt KUBUS die Terminüberwachung vollständig – Sie werden rechtzeitig informiert und erhalten nach jeder Wartung einen dokumentierten Nachweis.

  • RWA-Anlagen nach DIN 18232
  • Rauchabzugsanlagen und Feststellanlagen
  • Feuerschutzabschlüsse und Brandschutztüren
  • Not- und Hinweisleuchten
  • Blitzschutzanlagen auf Flachdächern
  • Klein-Brandmeldeanlagen
Inspektion einer Brandschutzanlage durch KUBUS-Fachmann

Brandschutzwartung: Intervalle, Pflichten und Verantwortlichkeiten

Brandschutzanlagen müssen regelmäßig gewartet werden, um im Ernstfall zuverlässig zu funktionieren. Die Wartungsintervalle richten sich nach Herstellerangaben, Normen und den Auflagen der Bauaufsicht. Für RWA-Anlagen, Feststellanlagen und Entrauchungssysteme schreibt der Gesetzgeber mindestens eine jährliche Prüfung vor.

Verantwortlich für die Wartung ist der Betreiber des Gebäudes – also der Eigentümer oder die Hausverwaltung. KUBUS bietet Wartungsverträge mit Terminüberwachung an: Sie werden rechtzeitig erinnert, KUBUS führt die Wartung durch und dokumentiert das Ergebnis im Prüfbuch.

Das Leistungsspektrum umfasst RWA-Kuppeln, Türfeststellanlagen, Rauchabzugsanlagen in Treppenhäusern, Notbeleuchtung und Blitzschutzanlagen auf Flachdächern. KUBUS wartet auch Anlagen, die von anderen Firmen installiert wurden – in Bochum, dem Ruhrgebiet und ganz NRW.

Fragen zur Brandschutzwartung

Wie oft müssen Brandschutzanlagen gewartet werden?
Die Wartungsintervalle hängen vom Anlagentyp und der Norm ab. RWA-Anlagen nach DIN 18232 sind mind. einmal jährlich zu warten. KUBUS informiert Sie über die geltenden Fristen.
Was ist im Wartungsvertrag der KUBUS GmbH enthalten?
KUBUS übernimmt die regelmäßige Wartung, überwacht die Termine und informiert Sie rechtzeitig. Nach der Wartung erhalten Sie einen Nachweis über den Anlagenzustand.
Wer ist für die Brandschutzwartung im Gebäude verantwortlich?
Der Eigentümer oder Betreiber des Gebäudes trägt die Verantwortung. KUBUS übernimmt die Durchführung und Dokumentation – damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Übernimmt KUBUS auch Instandsetzung nach einem Defekt?
Ja. KUBUS führt Reparaturen und Instandsetzungen an RWA-Anlagen, Rauchabzugsanlagen, Feuerschutzabschlüssen, Notbeleuchtungen und Blitzschutzanlagen durch.
Kann KUBUS auch Anlagen warten, die nicht von KUBUS montiert wurden?
Ja. KUBUS übernimmt auf Anfrage auch die Wartung von Bestandsanlagen anderer Hersteller. Nehmen Sie Kontakt auf für eine Ortsbesichtigung.

Brandschutz-Anfrage stellen?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ortsbesichtigung im gesamten Ruhrgebiet auf Wunsch.