Feststellanlagen (FSA) – Einbau, Erstabnahme, Wartung und Reparatur

Brand- und Rauchschutztüren offen halten – und im Brandfall automatisch schließen. KUBUS GmbH installiert, prüft und repariert Feststellanlagen normgerecht nach DIN EN 1155 und DIN 14677 in Bochum und im Ruhrgebiet.

Was Feststellanlagen leisten

Automatisches Schließen im Brandfall

Die FSA hält Brand- und Rauchschutztüren offen – gefährliches Unterkeilen entfällt. Im Brandfall schließt die Tür automatisch und sichert den Brandabschnitt.

Normgerecht nach
DIN EN 1155 und aBG

Einbau und Errichtung nach geltenden Vorschriften und bauaufsichtlicher Zulassung – normkonform und rechtssicher.

Erstabnahme

Ohne Erstabnahme keine Betriebserlaubnis und kein Versicherungsschutz. KUBUS ist zertifiziert für GEZE, Dorma und Hekatron.

Wartung & Jahresprüfung nach DIN 14677

Jährliche Wartung mit Protokoll – für Behörden, Versicherungen und rechtssichere Betreiberpflicht.

Einsatz im gesamten Ruhrgebiet

KUBUS ist in Bochum, Dortmund, Essen und dem gesamten NRW-Raum tätig – schnell vor Ort.

Wie funktioniert eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage (FSA) besteht aus vier Komponenten:
Der Energieversorgung, dem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung und einer Feststellvorrichtung. Im Normalbetrieb hält die Feststellvorrichtung die Brandschutztür geöffnet – für Durchgangsverkehr und Komfort im Alltag.

Sobald der Rauchmelder anspricht und die Feststellvorrichtung die Tür frei gibt, trennt die Auslösevorrichtung die Stromzufuhr. Der Türschließer schließt die Tür und der Brandabschnitt ist gesichert. So sind Fluchtwege und Rettungswege auch im Ernstfall geschützt.

  • Elektromagnetische Feststellanlagen
  • Produkte nach DIN EN 1155, errichtet gemäß abZ/aBG
  • Instandhaltung und Wartung gemäß DIN 14677
  • Nachrüsten an bestehenden Rauch- und Brandschutztüren
  • Jahreswartung mit Prüfprotokoll
Feststellanlage an einer Brand- und Rauchschutztür

Wann ist eine Feststellanlage Pflicht?

Die Landesbauordnung schreibt vor, dass Brand- / Rauchschutztüren geschlossen gehalten werden müssen. Überall dort, wo Brand- / Rauchschutztüren wegen Barrierefreiheit, Komfort oder hohen Durchgangsverkehr offengehalten werden sollen, stellt eine Feststellanlage eine legale Lösung gemäß Baurecht dar.

Als Betreiber sind Sie in der Pflicht

Feststellanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Wer als Gebäudebetreiber keine Nachweise führt, riskiert Bußgelder – und im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Jährliche Prüfpflicht

Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb geprüft werden – vorgeschrieben nach DIN 14677. Zusätzlich müssen Feststellanlagen monatlich durch den Betreiber getestet werden.

Prüfprotokoll & Dokumentation

KUBUS erstellt nach jeder Wartung ein vollständiges Prüfprotokoll – für Behörden, Bauaufsicht und Ihre Versicherung.

Wartungsvertrag auf Wunsch

Sorglos-Paket: Wir erinnern Sie automatisch, kommen termingerecht und halten Ihre Anlage dauerhaft in Schuss.

Rechtliche Grundlagen für Feststellanlagen

Der Einbau und Betrieb von Feststellanlagen ist durch eine Reihe von Normen und Vorschriften geregelt. Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie verantwortlich für die normgerechte Ausführung und regelmäßige Prüfung. KUBUS kennt alle relevanten Anforderungen und stellt sicher, dass Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.

  • DIN EN 1155Die Produktnorm regelt die Anforderungen und Prüfverfahren für elektrisch betriebene Feststellvorrichtungen
  • DIN 18232Produktnorm für Rauchmelder
  • DIN EN 54-7Produktnorm für Rauchmelder
  • DIN EN 14637Diese Norm regelt, wie die einzelnen Komponenten (Brandmelder, Auswerteeinheit, Feststellvorrichtung und Auslösevorrichtung) zusammenwirken müssen.
  • DIN 14677Norm zur Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen
  • abZ / aBGEine abZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder aBG (allgemeine Bauartgenehmigung) wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) erteilt und ist ein Verwendbarkeitsnachweis. Die Zulassung regelt, welche Geräte-Komponenten kombiniert werden dürfen.
Fachmann prüft Feststellanlage nach DIN-Norm

So läuft die Zusammenarbeit mit KUBUS ab

Kontaktaufnahme

Kurze Anfrage per Formular oder E-Mail – wir melden uns bei Ihnen zurück.

Ortsbesichtigung

Wir kommen zu Ihnen und nehmen die Gegebenheiten vor Ort auf.

Projektierung & Angebot

Planung und unverbindliches Angebot.

Montage, Erstabnahme, Wartung

Lieferung, Montage, Anschluss – inkl. Prüfbuch, Funktionsbescheinigung und optionalem Wartungsvertrag.

Fachkompetenz, die Sie im Ernstfall brauchen

Architekten, Ingenieurbüros, Dachdecker und Facility Manager vertrauen auf die langjährige Praxiserfahrung des KUBUS-Teams – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Funktionsbescheinigung.

  • Projektierung, Montage, Prüfbuch und Funktionsbescheinigung aus einer Hand
  • Normgerechte Ausführung nach DIN 18232, VdS und Landesbauordnung NRW
  • Wartungsverträge nach Ortsbesichtigung – maßgeschneidert auf Ihre Anlage
  • Rechnerischer Nachweis zur Vorlage beim Bauordnungsamt
1997 Gegründet
1.000+ Projekte
5 Mitarbeiter
KUBUS kennenlernen
KUBUS-Fachmann bei der Inspektion einer Brandschutzanlage

Feststellanlagen in Bochum – Fachgerechter Einbau und Wartung

Feststellanlagen (FSA) sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. überall dort, wo Brandschutztüren aus betrieblichen Gründen dauerhaft offenstehen müssen, gewährleistet eine FSA die automatische Schließung im Brandfall. Die Landesbauordnung NRW (LBO NRW) und die Muster-Bauordnung regeln, in welchen Gebäudetypen und Nutzungseinheiten Feststellanlagen Pflicht sind.

KUBUS GmbH installiert elektromagnetische und pneumatische Feststellanlagen für alle gängigen Brandschutztüren – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Bestandsgebäuden. Der Einbau erfolgt normgerecht nach DIN EN 1155 und DIN 18232. Auf Wunsch stellen wir eine Funktionsbescheinigung für das Bauordnungsamt aus.

Die regelmäßige Wartung von Feststellanlagen ist Betreiberpflicht. KUBUS bietet Wartungsverträge mit jährlicher Prüfung und schriftlicher Dokumentation – rechtssicher für Behörden und Versicherungen. Unser Einsatzgebiet umfasst Bochum, das Ruhrgebiet und das gesamte NRW.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen

Was ist eine Feststellanlage und wozu wird sie gebraucht?
Eine Feststellanlage (FSA) hält Brandschutztüren im Normalbetrieb geöffnet – zum Beispiel für Laufwege in Fluren. Im Brandfall löst ein Rauchmelder oder die Brandmeldezentrale die Anlage aus, woraufhin die Tür automatisch in die Schließlage fällt und den Brandabschnitt abriegelt.
Wann ist eine Feststellanlage vorgeschrieben?
Feststellanlagen sind überall dort vorgeschrieben, wo selbstschließende Brandschutztüren im Alltag dauerhaft offenstehen müssen – etwa in Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäusern, Schulen, Krankenhäusern und Bürogebäuden. Die Bauordnung NRW (LBO NRW) und die Muster-Bauordnung regeln die Pflicht.
Welche Normen gelten für Feststellanlagen?
Maßgeblich sind DIN EN 1155 (elektrische Feststellvorrichtungen), DIN EN 54 (Brandmeldeanlagen als Auslöser), DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen) sowie DIN 18232 für Rauchabschnitte. Zusätzlich gilt die Landesbauordnung NRW.
Wie oft muss eine Feststellanlage gewartet werden?
Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft und gewartet werden. KUBUS bietet Wartungsverträge an und dokumentiert alle Prüfungen – auf Wunsch mit Prüfprotokoll für Behörden und Versicherungen.
Kann KUBUS bestehende Feststellanlagen nachrüsten?
Ja. KUBUS prüft bestehende Brandschutztüren und rüstet fehlende oder veraltete Feststellanlagen normgerecht nach. Eine Begutachtung vor Ort ist kostenlos möglich.

Brandschutz-Anfrage stellen?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ortsbesichtigung im gesamten Ruhrgebiet auf Wunsch.