Feststellanlagen (FSA) – Einbau, Wartung & Prüfung in Bochum
Brandschutztüren offen halten – und im Brandfall automatisch schließen. KUBUS GmbH installiert und wartet Feststellanlagen normgerecht nach DIN EN 1155 in Bochum und im Ruhrgebiet.
Auf einen Blick
Was Feststellanlagen leisten
Automatisches Schließen im Brandfall
Rauchmelder oder Brandmeldezentrale lösen die FSA aus – die Tür schließt selbstständig und sichert den Brandabschnitt.
Normgerecht nach DIN EN 1155
Einbau nach geltenden Normen – inkl. Abnahmedokumentation und Funktionsbescheinigung auf Anfrage.
Wartung & Jahresprüfung
Jährliche Wartung mit Protokoll – für Behörden, Versicherungen und rechtssichere Betreiberpflicht.
Einsatz im gesamten Ruhrgebiet
KUBUS ist in Bochum, Dortmund, Essen und dem gesamten NRW-Raum tätig – schnell vor Ort.
Leistungsdetail
Wie funktioniert eine Feststellanlage?
Eine Feststellanlage (FSA) besteht aus drei Komponenten: einem elektromagnetischen oder pneumatischen Festhaltelement an der Tür, einem Rauchmelder als Auslöser und einer Auslösevorrichtung. Im Normalbetrieb hält das Festhaltelement die Brandschutztür geöffnet – für Durchgangsverkehr und Komfort im Alltag.
Sobald der Rauchmelder anspricht oder die Brandmeldezentrale ein Signal sendet, trennt die Auslösevorrichtung die Stromzufuhr. Der Türschließer führt die Tür in die Schließlage und der Brandabschnitt ist gesichert. So sind Fluchtwege und Rettungswege auch im Ernstfall geschützt.
- Elektromagnetische Feststellanlagen
- Pneumatische Feststellvorrichtungen
- Anbindung an Rauchmelder & Brandmeldezentrale
- Einbau nach DIN EN 1155 & DIN 18232
- Nachrüstung bestehender Brandschutztüren
- Jahreswartung mit Prüfprotokoll
Rechtliche Grundlage
Wann ist eine Feststellanlage Pflicht?
Die LBO NRW und die Muster-Bauordnung schreiben Feststellanlagen überall vor, wo Brandschutztüren im laufenden Betrieb offenstehen müssen.
Wartung & Prüfpflicht
Als Betreiber sind Sie in der Pflicht
Feststellanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Wer als Gebäudebetreiber keine Nachweise führt, riskiert Bußgelder – und im Schadensfall den Versicherungsschutz.
Jährliche Prüfpflicht
Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb geprüft werden – vorgeschrieben nach DIN EN 1155 und LBO NRW.
Prüfprotokoll & Dokumentation
KUBUS erstellt nach jeder Wartung ein vollständiges Prüfprotokoll – für Behörden, Bauaufsicht und Ihre Versicherung.
Wartungsvertrag auf Wunsch
Sorglos-Paket: Wir erinnern Sie automatisch, kommen termingerecht und halten Ihre Anlage dauerhaft in Schuss.
Normen & Vorschriften
Rechtliche Grundlagen für Feststellanlagen
Der Einbau und Betrieb von Feststellanlagen ist durch eine Reihe von Normen und Vorschriften geregelt. Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie verantwortlich für die normgerechte Ausführung und regelmäßige Prüfung. KUBUS kennt alle relevanten Anforderungen und stellt sicher, dass Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.
- DIN EN 1155 – Elektrische Feststellvorrichtungen für Drehtürflügel
- DIN 18232 – Rauchabschnitte und Auslösung von Feststellanlagen
- DIN EN 54 – Brandmeldeanlagen als Auslöseeinrichtung
- DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen und Ansteuerung
- LBO NRW § 35 – Notwendige Treppenräume und Flure in NRW
- VdS-Anerkennung – Gütesiegel für Fachbetriebe im Brandschutz
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit mit KUBUS ab
Kontaktaufnahme
Kurze Anfrage per Formular oder Telefon – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Ortsbesichtigung
Wir kommen zu Ihnen und nehmen die Gegebenheiten vor Ort auf.
Projektierung & Angebot
Rechnerischer Nachweis, Planung und unverbindliches Festpreisangebot.
Montage, Abnahme & Wartung
Lieferung, Montage, Anschluss – inkl. Prüfbuch, Funktionsbescheinigung und optionalem Wartungsvertrag.
Über KUBUS
Fachkompetenz, die Sie im Ernstfall brauchen
Architekten, Ingenieurbüros, Dachdecker und Facility Manager vertrauen auf die langjährige Praxiserfahrung des KUBUS-Teams – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Funktionsbescheinigung.
- Projektierung, Montage, Prüfbuch und Funktionsbescheinigung aus einer Hand
- Normgerechte Ausführung nach DIN 18232, VdS und Landesbauordnung NRW
- Wartungsverträge nach Ortsbesichtigung – maßgeschneidert auf Ihre Anlage
- Rechnerischer Nachweis zur Vorlage beim Bauordnungsamt
Weitere Leistungen
Passende Brandschutzleistungen von KUBUS
Wissenswertes
Feststellanlagen in Bochum – Fachgerechter Einbau und Wartung
Feststellanlagen (FSA) sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. überall dort, wo Brandschutztüren aus betrieblichen Gründen dauerhaft offenstehen müssen, gewährleistet eine FSA die automatische Schließung im Brandfall. Die Landesbauordnung NRW (LBO NRW) und die Muster-Bauordnung regeln, in welchen Gebäudetypen und Nutzungseinheiten Feststellanlagen Pflicht sind.
KUBUS GmbH installiert elektromagnetische und pneumatische Feststellanlagen für alle gängigen Brandschutztüren – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Bestandsgebäuden. Der Einbau erfolgt normgerecht nach DIN EN 1155 und DIN 18232. Auf Wunsch stellen wir eine Funktionsbescheinigung für das Bauordnungsamt aus.
Die regelmäßige Wartung von Feststellanlagen ist Betreiberpflicht. KUBUS bietet Wartungsverträge mit jährlicher Prüfung und schriftlicher Dokumentation – rechtssicher für Behörden und Versicherungen. Unser Einsatzgebiet umfasst Bochum, das Ruhrgebiet und das gesamte NRW.
FAQ
Häufige Fragen zu Feststellanlagen
Was ist eine Feststellanlage und wozu wird sie gebraucht?
Wann ist eine Feststellanlage vorgeschrieben?
Welche Normen gelten für Feststellanlagen?
Wie oft muss eine Feststellanlage gewartet werden?
Kann KUBUS bestehende Feststellanlagen nachrüsten?
Brandschutz-Anfrage stellen?
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ortsbesichtigung im gesamten Ruhrgebiet auf Wunsch.