Feststellanlagen (FSA) – Einbau, Wartung & Prüfung in Bochum

Brandschutztüren offen halten – und im Brandfall automatisch schließen. KUBUS GmbH installiert und wartet Feststellanlagen normgerecht nach DIN EN 1155 in Bochum und im Ruhrgebiet.

Was Feststellanlagen leisten

Automatisches Schließen im Brandfall

Rauchmelder oder Brandmeldezentrale lösen die FSA aus – die Tür schließt selbstständig und sichert den Brandabschnitt.

Normgerecht nach DIN EN 1155

Einbau nach geltenden Normen – inkl. Abnahmedokumentation und Funktionsbescheinigung auf Anfrage.

Wartung & Jahresprüfung

Jährliche Wartung mit Protokoll – für Behörden, Versicherungen und rechtssichere Betreiberpflicht.

Einsatz im gesamten Ruhrgebiet

KUBUS ist in Bochum, Dortmund, Essen und dem gesamten NRW-Raum tätig – schnell vor Ort.

Wie funktioniert eine Feststellanlage?

Eine Feststellanlage (FSA) besteht aus drei Komponenten: einem elektromagnetischen oder pneumatischen Festhaltelement an der Tür, einem Rauchmelder als Auslöser und einer Auslösevorrichtung. Im Normalbetrieb hält das Festhaltelement die Brandschutztür geöffnet – für Durchgangsverkehr und Komfort im Alltag.

Sobald der Rauchmelder anspricht oder die Brandmeldezentrale ein Signal sendet, trennt die Auslösevorrichtung die Stromzufuhr. Der Türschließer führt die Tür in die Schließlage und der Brandabschnitt ist gesichert. So sind Fluchtwege und Rettungswege auch im Ernstfall geschützt.

  • Elektromagnetische Feststellanlagen
  • Pneumatische Feststellvorrichtungen
  • Anbindung an Rauchmelder & Brandmeldezentrale
  • Einbau nach DIN EN 1155 & DIN 18232
  • Nachrüstung bestehender Brandschutztüren
  • Jahreswartung mit Prüfprotokoll
Einbau einer Feststellanlage an einer Brandschutztür

Wann ist eine Feststellanlage Pflicht?

Die LBO NRW und die Muster-Bauordnung schreiben Feststellanlagen überall vor, wo Brandschutztüren im laufenden Betrieb offenstehen müssen.

Als Betreiber sind Sie in der Pflicht

Feststellanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Wer als Gebäudebetreiber keine Nachweise führt, riskiert Bußgelder – und im Schadensfall den Versicherungsschutz.

Jährliche Prüfpflicht

Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb geprüft werden – vorgeschrieben nach DIN EN 1155 und LBO NRW.

Prüfprotokoll & Dokumentation

KUBUS erstellt nach jeder Wartung ein vollständiges Prüfprotokoll – für Behörden, Bauaufsicht und Ihre Versicherung.

Wartungsvertrag auf Wunsch

Sorglos-Paket: Wir erinnern Sie automatisch, kommen termingerecht und halten Ihre Anlage dauerhaft in Schuss.

Rechtliche Grundlagen für Feststellanlagen

Der Einbau und Betrieb von Feststellanlagen ist durch eine Reihe von Normen und Vorschriften geregelt. Als Betreiber eines Gebäudes sind Sie verantwortlich für die normgerechte Ausführung und regelmäßige Prüfung. KUBUS kennt alle relevanten Anforderungen und stellt sicher, dass Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.

  • DIN EN 1155 – Elektrische Feststellvorrichtungen für Drehtürflügel
  • DIN 18232 – Rauchabschnitte und Auslösung von Feststellanlagen
  • DIN EN 54 – Brandmeldeanlagen als Auslöseeinrichtung
  • DIN VDE 0833 – Gefahrenmeldeanlagen und Ansteuerung
  • LBO NRW § 35 – Notwendige Treppenräume und Flure in NRW
  • VdS-Anerkennung – Gütesiegel für Fachbetriebe im Brandschutz
Fachmann prüft Feststellanlage nach DIN-Norm

So läuft die Zusammenarbeit mit KUBUS ab

Kontaktaufnahme

Kurze Anfrage per Formular oder Telefon – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ortsbesichtigung

Wir kommen zu Ihnen und nehmen die Gegebenheiten vor Ort auf.

Projektierung & Angebot

Rechnerischer Nachweis, Planung und unverbindliches Festpreisangebot.

Montage, Abnahme & Wartung

Lieferung, Montage, Anschluss – inkl. Prüfbuch, Funktionsbescheinigung und optionalem Wartungsvertrag.

Fachkompetenz, die Sie im Ernstfall brauchen

Architekten, Ingenieurbüros, Dachdecker und Facility Manager vertrauen auf die langjährige Praxiserfahrung des KUBUS-Teams – von der ersten Beratung bis zur abschließenden Funktionsbescheinigung.

  • Projektierung, Montage, Prüfbuch und Funktionsbescheinigung aus einer Hand
  • Normgerechte Ausführung nach DIN 18232, VdS und Landesbauordnung NRW
  • Wartungsverträge nach Ortsbesichtigung – maßgeschneidert auf Ihre Anlage
  • Rechnerischer Nachweis zur Vorlage beim Bauordnungsamt
1997 Gegründet
1.000+ Projekte
5 Mitarbeiter
KUBUS kennenlernen
KUBUS-Fachmann bei der Inspektion einer Brandschutzanlage

Feststellanlagen in Bochum – Fachgerechter Einbau und Wartung

Feststellanlagen (FSA) sind in vielen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. überall dort, wo Brandschutztüren aus betrieblichen Gründen dauerhaft offenstehen müssen, gewährleistet eine FSA die automatische Schließung im Brandfall. Die Landesbauordnung NRW (LBO NRW) und die Muster-Bauordnung regeln, in welchen Gebäudetypen und Nutzungseinheiten Feststellanlagen Pflicht sind.

KUBUS GmbH installiert elektromagnetische und pneumatische Feststellanlagen für alle gängigen Brandschutztüren – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Bestandsgebäuden. Der Einbau erfolgt normgerecht nach DIN EN 1155 und DIN 18232. Auf Wunsch stellen wir eine Funktionsbescheinigung für das Bauordnungsamt aus.

Die regelmäßige Wartung von Feststellanlagen ist Betreiberpflicht. KUBUS bietet Wartungsverträge mit jährlicher Prüfung und schriftlicher Dokumentation – rechtssicher für Behörden und Versicherungen. Unser Einsatzgebiet umfasst Bochum, das Ruhrgebiet und das gesamte NRW.

Häufige Fragen zu Feststellanlagen

Was ist eine Feststellanlage und wozu wird sie gebraucht?
Eine Feststellanlage (FSA) hält Brandschutztüren im Normalbetrieb geöffnet – zum Beispiel für Laufwege in Fluren. Im Brandfall löst ein Rauchmelder oder die Brandmeldezentrale die Anlage aus, woraufhin die Tür automatisch in die Schließlage fällt und den Brandabschnitt abriegelt.
Wann ist eine Feststellanlage vorgeschrieben?
Feststellanlagen sind überall dort vorgeschrieben, wo selbstschließende Brandschutztüren im Alltag dauerhaft offenstehen müssen – etwa in Flucht- und Rettungswegen, Treppenhäusern, Schulen, Krankenhäusern und Bürogebäuden. Die Bauordnung NRW (LBO NRW) und die Muster-Bauordnung regeln die Pflicht.
Welche Normen gelten für Feststellanlagen?
Maßgeblich sind DIN EN 1155 (elektrische Feststellvorrichtungen), DIN EN 54 (Brandmeldeanlagen als Auslöser), DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen) sowie DIN 18232 für Rauchabschnitte. Zusätzlich gilt die Landesbauordnung NRW.
Wie oft muss eine Feststellanlage gewartet werden?
Feststellanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Fachbetrieb geprüft und gewartet werden. KUBUS bietet Wartungsverträge an und dokumentiert alle Prüfungen – auf Wunsch mit Prüfprotokoll für Behörden und Versicherungen.
Kann KUBUS bestehende Feststellanlagen nachrüsten?
Ja. KUBUS prüft bestehende Brandschutztüren und rüstet fehlende oder veraltete Feststellanlagen normgerecht nach. Eine Begutachtung vor Ort ist kostenlos möglich.

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Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Ortsbesichtigung im gesamten Ruhrgebiet auf Wunsch.