Gefahrenmeldeanlagen und Rauchwarnmelder nach DIN VDE 0833

KUBUS plant, liefert und montiert Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmelder für Gewerbe und Industrie im Ruhrgebiet – normgerecht nach DIN VDE 0833 und VdS-zugelassen.

Warum KUBUS für Ihre Gefahrenmeldeanlage

DIN VDE 0833 & VdS

Normgerechte Planung und Montage – zugelassen für die Aufschaltung auf die Feuerwehr-Leitstelle.

Frühzeitige Erkennung

Optische und thermische Melder erkennen Brände, bevor sie sich unkontrolliert ausbreiten können.

Wartung inklusive

Jährliche Inspektion und Prüfung nach DIN VDE 0833 – zuverlässige Betriebssicherheit dauerhaft gewährleistet.

Brandmeldeanlagen für Gewerbe und Industrie

Gefahrenmeldeanlagen erkennen Brände automatisch, lösen Alarm aus und können direkt mit der Feuerwehr-Leitstelle verbunden werden. Sie verkürzen die Zeit zwischen Brandentstehung und Einsatzbeginn erheblich – und retten Leben.

KUBUS plant, liefert und montiert vollständige Brandmeldesysteme für Bürogebäude, Industriehallen, Lager und öffentliche Einrichtungen im Ruhrgebiet. Alle Anlagen werden nach DIN VDE 0833 und VdS 3138 ausgeführt und sind für die Aufschaltung auf die Feuerwehr-Leitstelle zugelassen.

  • Optische Rauchmelder und Wärmemelder
  • Brandmeldezentrale mit Brandmeldetableaus
  • Aufschaltung auf Feuerwehr-Leitstelle
  • Rauchwarnmelder für Wohn- und Bürobereiche
  • Jahreswartung und Prüfung nach DIN VDE 0833
Rauchalarm-Detektor an der Decke – automatische Brandfrüherkennung

Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmelder: Normen, Aufbau und Pflichten

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind in vielen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben. Die Landesbauordnung NRW, Versammlungsstättenverordnung und Sonderbauvorschriften regeln, wann eine automatische Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN VDE 0833 erforderlich ist. Versicherungen und VdS verlangen sie häufig auch für Gewerbe- und Lagerobjekte ab bestimmten Größen.

Eine vollständige Brandmeldeanlage besteht aus Meldern (optische Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder), einer Brandmeldezentrale, Brandmeldetableaus und Alarmierungseinrichtungen. Über die Übertragungseinrichtung wird der Alarm direkt an die Feuerwehr-Leitstelle weitergeleitet – ohne Zeitverzug. In Wohngebäuden und kleinen Büros reichen oft Rauchwarnmelder nach EN 14604, die in NRW gesetzlich vorgeschrieben sind.

KUBUS GmbH aus Bochum plant, liefert und montiert Gefahrenmeldeanlagen für Gewerbe, Industrie und öffentliche Gebäude im Ruhrgebiet und ganz NRW. Die jährliche Wartung und Prüfung nach DIN VDE 0833 übernimmt KUBUS ebenfalls – für dauerhaft zuverlässige Betriebssicherheit.

Fragen zu Gefahrenmeldeanlagen

Was ist eine Gefahrenmeldeanlage (GMA)?
Eine Gefahrenmeldeanlage erkennt Brände, Rauch oder andere Gefahren automatisch und löst Alarm aus. Sie besteht aus Meldern (Rauch, Wärme, Flamme), einer Brandmeldezentrale und Alarmgebern. Komplexere Systeme sind mit der Feuerwehr verbunden.
Was ist der Unterschied zwischen Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlage?
Rauchwarnmelder sind einfache, batteriebetriebene Einzelgeräte für Wohngebäude (Pflicht in NRW). Brandmeldeanlagen (BMA) sind vernetzte Systeme für Gewerbe- und Industriegebäude – mit Zentrale, Anbindung an Feuerwehr und detaillierter Dokumentation.
Wann ist eine Brandmeldeanlage vorgeschrieben?
Die Landesbauordnung NRW und Sonderbauvorschriften (Verkaufsstätten, Hotels, Krankenhäuser) schreiben BMA vor. Versicherungen und VdS verlangen sie häufig auch für große Gewerbe- und Lagerobjekte.
Wie oft muss eine Brandmeldeanlage gewartet werden?
Nach DIN VDE 0833 und VdS 3138 müssen BMA jährlich durch einen Fachbetrieb gewartet und geprüft werden. KUBUS übernimmt die regelmäßige Wartung und Dokumentation.
Wer plant Brandmeldeanlagen im Ruhrgebiet?
KUBUS GmbH aus Bochum plant, liefert und montiert Gefahrenmeldeanlagen für Gewerbe und Industrie im Ruhrgebiet und NRW – nach DIN VDE 0833 und VdS-zugelassen, inkl. Aufschaltung auf die Feuerwehr.

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