Rauchabzug in Industriehallen: Industriebaurichtlinie & DIN 18232

KUBUS plant, liefert und montiert natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) für Industriehallen im Ruhrgebiet – mit rechnerischem Nachweis nach Industriebaurichtlinie und DIN 18232, inkl. Prüfbuch.

Warum KUBUS für Ihren Industrie-Rauchabzug

Industriebaurichtlinie & DIN 18232

Planung mit rechnerischem Nachweis – normgerecht, prüffähig und bauordnungskonform für NRW.

Rechnerischer Nachweis

KUBUS erstellt den vollständigen Nachweis nach DIN 18232 – als Grundlage für Baugenehmigung und Versicherung.

Prüfbuch inklusive

Funktionsbescheinigung und vollständiges Prüfbuch nach Montage zur Vorlage beim Bauordnungsamt.

Rauchabzugsanlagen für Industriehallen nach IndBauRL & DIN 18232

In Industriehallen sind Rauchabzugsanlagen ein zentrales Element des vorbeugenden Brandschutzes. Sie halten Rettungswege rauchfrei, ermöglichen die Brandbekämpfung und schützen die Bausubstanz vor thermischer Beanspruchung.

KUBUS plant und montiert natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) für Fertigungs-, Lager- und Logistikhallen im Ruhrgebiet. Grundlage ist die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) in Verbindung mit DIN 18232. Alle Anlagen werden mit einem rechnerischen Nachweis dokumentiert – als Pflichtunterlage für Baugenehmigung und Versicherung.

  • Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) nach DIN 18232
  • Rechnerischer Nachweis der Rauchabführung
  • Lichtkuppeln und RWA-Elemente als Abzugsöffnungen
  • Automatische Auslösung per Thermoauslöser oder BMA
  • Zuluftöffnungen und Brandabschnittsgliederung
Übersichtsaufnahme einer Industriehalle mit Rauchabzugselementen im Dach

Rauchabzug in Industriehallen: IndBauRL, DIN 18232 und rechnerischer Nachweis

Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) regelt den vorbeugenden Brandschutz in gewerblichen und industriellen Gebäuden in NRW. Kernpunkt ist die Forderung nach ausreichender Entrauchung: Rauchabzugsanlagen müssen sicherstellen, dass im Brandfall Rettungswege rauchfrei bleiben und die Feuerwehr wirksam eingreifen kann.

DIN 18232 konkretisiert die Anforderungen an natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) und maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA). Der rechnerische Nachweis nach DIN 18232 berücksichtigt Brandlast, Hallenhöhe, Raucherzeugungsrate, freie Öffnungsfläche und Zuluftführung. Dieser Nachweis ist Pflichtunterlage für die Baugenehmigung und gegenüber Versicherungen.

KUBUS GmbH aus Bochum übernimmt Planung, rechnerischen Nachweis, Lieferung und Montage von NRAs für Industriehallen in Bochum, Dortmund, Essen, Duisburg und ganz NRW. Nach der Montage erhalten Sie ein vollständiges Prüfbuch und eine Funktionsbescheinigung zur Vorlage beim Bauordnungsamt.

Fragen zum Rauchabzug in Industriehallen

Was regelt die Industriebaurichtlinie zum Rauchabzug?
Die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) legt fest, welche Gebäudeabschnitte und Brandabschnitte in Industriegebäuden mit Rauchabzugsanlagen ausgerüstet sein müssen. Maßgeblich ist die Kombination aus Brandabschnittsgröße, Gebäudehöhe und Nutzung.
Wann ist eine NRA nach DIN 18232 Pflicht?
Sobald Industriehallen eine bestimmte Grundfläche oder Gebäudehöhe überschreiten, schreibt die IndBauRL in Verbindung mit DIN 18232 eine natürliche oder maschinelle Rauchabzugsanlage vor. KUBUS erstellt den rechnerischen Nachweis.
Was ist eine natürliche Rauchabzugsanlage (NRA)?
NRAs nutzen den thermischen Auftrieb von Rauch, um ihn über Öffnungen im Dach ins Freie zu leiten. Die Öffnungen (Lichtkuppeln oder spezielle RWA-Elemente) öffnen im Brandfall automatisch über Thermoauslöser oder die Brandmeldeanlage.
Wie wird eine NRA nach DIN 18232 berechnet?
Der rechnerische Nachweis berücksichtigt Raucherzeugungsrate, Hallenhöhe, Öffnungsfläche und Zuluftführung. KUBUS erstellt diesen Nachweis vollständig und dokumentiert ihn im Prüfbuch.
Wer plant Rauchabzugsanlagen für Industriehallen im Ruhrgebiet?
KUBUS GmbH aus Bochum plant, liefert und montiert NRAs nach Industriebaurichtlinie und DIN 18232 im gesamten Ruhrgebiet und NRW – inkl. rechnerischem Nachweis, Prüfbuch und Funktionsbescheinigung.

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