Rettungswegkennzeichnung & Sicherheitsbeleuchtung nach EN 1838

KUBUS plant, liefert und montiert Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung für Gewerbe und Industrie im Ruhrgebiet – normgerecht nach ASR A1.3 und DIN EN 1838.

Warum KUBUS für Ihre Rettungswegkennzeichnung

ISO 7010 & ASR A1.3

Normgerechte Rettungszeichen nach aktuellem Stand der Technik – prüffähig und bauordnungskonform.

Sicherheitsbeleuchtung

LED-Sicherheitsleuchten mit automatischem Selbsttest – zuverlässig auch bei Stromausfall.

Prüfprotokoll inklusive

Vollständige Dokumentation und Prüfprotokoll nach Montage zur Vorlage beim Bauordnungsamt.

Rettungswegkennzeichnung für Gewerbe und Industrie

Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung sind im Brandfall die entscheidenden Orientierungshilfen für Personen, die ein Gebäude schnell verlassen müssen. Sie müssen im Normalfall und bei Stromausfall gleichermaßen gut sichtbar sein.

KUBUS plant, liefert und montiert komplette Systeme zur Rettungswegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung für Büros, Industriehallen, Einzelhandel und öffentliche Einrichtungen im Ruhrgebiet. Alle Systeme entsprechen der ASR A1.3, DIN EN 1838 und der DIN VDE 0108-100.

  • Selbstleuchtende Rettungszeichen (ISO 7010)
  • LED-Sicherheitsleuchten mit Akkupufferung
  • Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23601
  • Zentrale und dezentrale Notstromversorgung
  • Regelmäßige Prüfung und Wartung inklusive
Fluchtplan mit Rettungswegen und Notausgängen

Rettungswegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung: Normen und Pflichten

In Arbeitsstätten, Versammlungsstätten und öffentlichen Gebäuden ist eine normgerechte Rettungswegkennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 legt fest, wo und wie Rettungszeichen anzubringen sind. Alle Zeichen müssen nach ISO 7010 ausgeführt sein – grün, eindeutig und gut sichtbar.

Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 sorgt dafür, dass Rettungswege auch bei Stromausfall hell genug beleuchtet bleiben. Moderne LED-Sicherheitsleuchten mit automatischem Selbsttest reduzieren den Prüfaufwand erheblich. Die Betriebsdauer im Notstrombetrieb muss je nach Gebäudetyp mindestens 1 bis 3 Stunden betragen.

KUBUS GmbH aus Bochum plant, liefert und montiert Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung für Gewerbe, Industrie und öffentliche Einrichtungen im Ruhrgebiet und ganz NRW. Die Systeme werden nach DIN VDE 0108-100 abgenommen und dokumentiert – zur Vorlage bei Behörden und Berufsgenossenschaft.

Fragen zur Rettungswegkennzeichnung

Welche Rettungszeichen sind vorgeschrieben?
Die ASR A1.3 schreibt grüne Rettungszeichen nach ISO 7010 vor: Notausgang, Fluchtrichtungspfeile, Erste-Hilfe-Stationen und Sammelstellen. Alle Zeichen müssen selbstleuchtend (Sicherheitszeichen) oder beleuchtet sein.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung?
Sicherheitsbeleuchtung umfasst alle Leuchten, die im Stromausfall automatisch übernehmen. Notbeleuchtung ist der Oberbegriff und umfasst sowohl die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege als auch die Panikbeleuchtung für große Bereiche.
Wie lange muss die Sicherheitsbeleuchtung im Notfall funktionieren?
Nach DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung mindestens 1 Stunde (Wohngebäude) bis 3 Stunden (Versammlungsstätten, Krankenhäuser) im Notstrombetrieb funktionieren.
Müssen Sicherheitsleuchten regelmäßig geprüft werden?
Ja. Sicherheitsleuchten müssen monatlich auf Funktion und jährlich auf Betriebsdauer geprüft werden (DIN VDE 0108-100). Moderne Leuchten mit Selbsttestfunktion erleichtern die Prüfpflicht erheblich.
Wer montiert Rettungswegkennzeichnung im Ruhrgebiet?
KUBUS GmbH aus Bochum plant, liefert und montiert Rettungszeichen und Sicherheitsbeleuchtung im gesamten Ruhrgebiet und NRW – normgerecht nach ASR A1.3 und DIN EN 1838, inkl. Prüfprotokoll.

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